AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) Pastarena als Marke der Mondo Pasta GmbH

Hinweis: Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche als auch weibliche und diverse Personen mit dieser Formulierung angesprochen.

1. VERTRAGSPARTNER UND GELTUNG DIESER AGB

1.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mondo Pasta GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ignazio Arena, Mertensstraße 65 in 13587 Berlin | Telefon: +49 (0)30 3377 4898 | Telefax: +49 (0)30 3377 4891 | E-Mail: info@mondopasta.de (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Pastarena ist eine eingetragene Marke des Verkäufers.

1.2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. PFLICHTEN DES KUNDEN

2.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner Registrierung/Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen, der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse), hat uns der Kunde unverzüglich, spätestens vor der nächsten Bestellung mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen berechtigt.

2.2. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3. VERTRAGSSCHLUSS/TECHNISCHER ABLAUF ZUM VERTRAGSSCHLUSS/VERTRAGSSPRACHE

3.1. Die Darstellung der Waren / Leistungsangebote stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde per Internet, Fax, Telefon oder E-Mail eine kostenpflichtige Bestellung absendet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Verkäufer behält sich die freie Entscheidung über die Annahme des Angebots vor. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware. Sollte der Kunde binnen zwei Wochen keine Auftragsbestätigung oder Lieferung erhalten, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

3.2. Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt nach Maßgabe des Absatz Ziffer 3.1.

3.3. Der Vertragstext wird ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

4. PREISE

4.1. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als sechs Wochen die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen, soweit diese nicht durch den Verkäufer zu vertreten sind. Sollte der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

5. WARENLIEFERUNG, VERSANDKOSTEN, RÜCKSENDEKOSTEN

5.1 Der Verkäufer nimmt den Versand für den Kunden und auf dessen Risiko und Kosten mit der Sorgfalt eines ordnungsgemäßen Kaufmanns vor. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Kunden über und/oder wenn sich der Kunde im Annahme- oder Schuldnerverzug befindet, undzwar  auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer auch die Versendungskosten, die Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat.

5.2 Verzögert sich auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, der Versand, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Darüber hinaus ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

5.3 Gelangt die Ware in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, so ist der Kunde vor der Versendung zur Mitteilung seines Gewerbezweiges und seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer, über die die Lieferung abzuwickeln ist, verpflichtet. Satz 1 gilt entsprechend bei Einbeziehung weiterer Staaten in die für diese Regelung maßgebenden Vorschriften.

5.4 Erfolgen aus durch den Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen der Lieferanten an den Verkäufer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, insbesondere Streik, oder Aussperrung im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen, Störungen der Transportwege und andere Fälle höherer Gewalt, auch bei Vorlieferanten, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die sich hieraus ergebenden Liefer- und Leistungsverzögerungen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verkäufer während des Eintritts dieser Umstände im Verzug befindet. Der Verkäufer behält sich vor, die Lieferung um die Dauer der Nichtverfügbarkeit zu verschieben und/oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz zurückzutreten, wenn der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen wurde. Im Falle des Rücktritts werden die erbrachten Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstattet.

5.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag mit dem Kunden vor. Der Kunde hat für eine sichere und sachgemäße Aufbewahrung der im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten, soweit üblich, gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bis zum Ausgleich der Gesamtforderung aus dem Kaufvertrag tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe von 110% des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderungen des Verkäufers an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Ver- oder Bearbeitung weiterveräußert worden ist. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Abtretung nicht offen zu legen und die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Gegebenenfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Drittschuldnern) die Abtretung mitteilt.

6.3 Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Mit dem Herausgabeverlangen bzgl. des Liefergegenstandes erklärt der Verkäufer gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verwertungserlös (abzüglich angemessener Verwertungskosten) ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

6.5 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in oder Zugriffen auf den Liefergegenstand hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.

6.6 Die Ver- oder Bearbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für den durch den Verkäufer unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist mit dem Kunden vereinbart, dass dieser dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.

7. BEZAHLUNG

Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

7.1. Zahlung per Vorkasse: Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Der Gesamtrechnungsbetrag ist im Falle der Bezahlung per Vorkasse auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Auslieferung der Ware.

7.2. Zahlung per Rechnung: Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, steht dem Verkäufer die Art der Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache frei. Sollte die Nacherfüllung mehr als zweimal fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, die im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

8.4 Die Verjährungsfrist richtet sich nach der gesetzlichen Bestimmung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.

8.5 Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit dem Verkäufer abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar von dem Verkäufer beschäftigt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB dar.

8.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

8.7. Im Falle eines durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur bis zur Höhe des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens ersetzt werden, wenn der Verkäufer oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

8.8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Leistungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz des Verkäufers.

9.3. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.

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Stand: Oktober 2023